Weingut

Der Begriff „Weingut“ ist Betrieben vorbehalten, die ausschließlich Trauben aus eigenen Flächen oder Trauben aus Flächen mit Bewirtschaftungsverträgen verarbeiten, sofern diese die Eigenfläche nicht übersteigen.

Bestellungen vor dem 20 Dezember werden vor Weihnachten zugestellt

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