Österreichische Weinkategorie. Qualitätswein ist eine streng geregelte österreichische Weinkategorie, die laut Weingesetz folgende Kriterien erfüllen muss: die Trauben müssen aus einem Weinbaugebiet stamen; das Mostgewicht muss mindestens 15° KMW betragen; der Hektarhöchstertrag ist mit 9.000 kg bzw. 6.750 l Wein limitiert; der Alkoholgehalt muss mindestens 9 % vol betragen; Qualitätswein muss chemisch-analytisch untersucht und durch eine Kostkommission sensorisch geprüft sein.
Erkennbar ist österreichischer Qualitätswein an der rot-weiß-roten Banderole und an der staatlichen Prüfnummer am Etikett. Innerhalb der Kategorie Qualitätswein stellt die Qualitätsstufe Kabinett eine Sonderform dar, die zusätzliche Anforderungen erfüllen muss. In der EU wird Qualitätswein als „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ definiert. „Musterschüler“ in dieser Kategorie sind die österreichischen DAC-Weine.