Prädikatswein

Weinkategorie im österreichischen Weingesetz. Die Restsüße von Prädikatsweinen darf ausschließlich durch Gärungsstillstand oder durch Gärungsunterbrechung, nicht jedoch durch Süßreserve, erlangt werden. Die Trauben müssen besonderen Anforderungen entsprechen und sind nach dem Mostgewicht aufgebaut. –

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