Zusatzbezeichnung für Weine oder Sekt g.U. . Bei Wein sind die Begriffe „Klassik“ oder „Classic“ nur für Jahrgangsweine mit besten erkennbaren Eigenschaften hinsichtlich ihrer sortentypischen Eigenart und Herkunft zugelassen (Prädikatsweine ausgenommen). Bei Weinen mit der Bezeichnung „Weststeiermark DAC“ sind Begriffe wie „Classic“ oder „Klassik“ ausschließlich bei Weinen der Kategorie Gebietswein mit der traditionellen Bezeichnung Schilcher zulässig. Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Sekt g.U.) und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätsschaumwein g.U.) dürfen ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen „Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“ und unter Einhaltung bestimmter Kriterien in Verkehr gebracht werden.