Große Reserve

Zusatzbezeichnung für Reserve-Weine oder Sekt g.U. . Weine mit dieser Zusatzbezeichnung müssen die Kriterien für Reserve-Weine erfüllen, Weißweine dürfen allerdings erst ab 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres zur Prüfnummer eingereicht werden, Rotweine ab 1. Mai des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres. Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Sekt g.U.) und Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätsschaumwein g.U.) dürfen ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen „Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“ und unter Einhaltung bestimmter Kriterien in Verkehr gebracht werden.

Frohes neues Jahr 2024

Betriebsurlaub
Wir sind ab dem 8. Januar wieder für Euch da!

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