Das derzeit gültige österreichische Weingesetz datiert aus dem Jahr 2009 und ist im EU-Weinrecht eingegliedert. Die EU-Weinmarktsordnung gibt dabei eine Fülle an Rahmenbedingungen vor; als Mitgliedsland regelt Österreich vor allem in den Bereichen Qualitätswein und Weinkontrolle selbst mit strengeren Durchführungsvorschriften.
Untergliedert ist das österreichische Weingesetz in die Bereiche Wein, Obstwein, Kontrolle, Strafbestimmungen, Förderungen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der relevante Weinteil befasst sich mit Herstellungsvorschriften, Verkehrsfähigkeit, Bezeichnung und Aufmachung, Begriffsbestimmungen, geografischen Angaben, Mengenbeschränkung, staatliche Prüfnummer, Banderole etc.